Wann ist das Erstellen einer Heizkostenabrechnung sinnvoll?

Sie sind Hausverwalter oder Eigentümer und wollen die Warmwasser- und/oder Heizungskosten und/oder Hausnebenkosten verbrauchsabhängig und somit so gerecht wie möglich auf die einzelnen Nutzer des Objektes umlegen?

 

Als Fachfirma mit langjähriger Erfahrung, sind wir der kompetente Partner rund um das Thema Ablesung & Abrechnung. Unserem Team ist eine angenehme Zusammenarbeit wichtig - egal ob mit Verwaltern, Eigentümern oder Mietern. 

Welche Angaben werden zur Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung benötigt?

1. Ablesedaten

Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung wird mit Hilfe von speziellen Messgeräten sowohl der Verbrauch des Warmwassers, als auch der Verbrauch an Energie für die Heizung innerhalb der von Ihnen gewünschten Abrechnungsperiode gemessen. Am Ende jeder Periode werden die Endstände der Messgeräte per Funk an uns übermittelt oder von einem unserer qualifizierten Mitarbeiter abgelesen.

2. Brennstoffverbrauch

Bei Erdgas: Verbrauchte Menge in kWH und die daraus entstandenen Kosten

Bei Heizöl/Pellets: Anfangsstand (nur bei der ersten Abrechnung) und der Restbestand zum Ende der Abrechnungsperiode, sowie die einzelnen Zukäufe an Brennstoff und deren Kosten

3. Nebenkosten der Heizung

Nach Ihren Wünschen können z.B. folgende Positionen auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden:

Kosten Kaminfeger, Betriebsstrom, Brennerservice/Kundenservice, Miete der Messgeräte usw.

4. Nutzerwechsel

Aus- und Einzugsdatum der Nutzer, die im Abrechnungszeitraum neu eine Wohnung bezogen, bzw. diese verlassen haben, sowie die Ablesewerte der Messgeräte zum jeweiligen Datum

Zusätzlich benötigte Angaben zur Erstellung der allerersten Heizkostenabrechnung

1. Wohnfläche in m² je Nutzer

2. Prozentuale Aufteilung in Grund- und Verbrauchskosten

Die Kosten für die Erwärmung des Wassers und die Kosten der Heizung werden in Grund- und Verbrauchskosten aufgeteilt, wobei der Grundkostenanteil lt. HKVO (Heizkostenverordnung) zwischen 30% und 50% betragen muss.

 

Die Grundkosten werden in der Regel nach der jeweiligen m²-Wohnfläche auf die Nutzer verteilt, da sie durch das Heizverhalten nicht beeinflusst werden. Je größer die Wohnung, desto höher der mögliche Grundkostenanteil.

 

Die Verbrauchskosten stellen den restlichen Prozentanteil dar - also zwischen 50% und 70% - und werden anhand der verbauten Messgeräte ermittelt. Auf die Höhe dieser Kosten nehmen die Nutzer direkt duch ihr Heizverhalten Einfluss.

Welche Angaben werden zur Erstellung der Hausnebenkostenabrechnung benötigt?

Als Hauseigentümer/-verwalter ist es möglich diverse weitere Kosten auf die Nutzer des Hauses umzulegen. Dazu gehören unter anderem die Miete der Wasserzähler, Grundsteuer, Versicherungen etc.. Zur Verwendung dieser Positionen ist das Einreichen der entsprechenden Belege notwendig.

Auf unsere Hilfe können Sie sich verlassen

Vor Ende jeder Abrechnungsperiode erhalten Sie von uns die entsprechenden Formulare zum Eintragen der eben aufgeführten Informationen. Gerne stehen wir Ihnen beim Ausfüllen der Dokumente helfend zur Seite und beraten Sie dahingehend, welche Kosten umlegbar sind.

 

Damit Sie Ihre Abrechnungsfrist nicht verpassen und Ihre Forderungen somit nicht verjähren, erinnern wir Sie rechtzeitig an die Fälligkeit der Heizkosten- und Hausnebenkostenabrechnung.

Das erhalten Sie alles mit der fertigen Abrechnung

Der Hauseigentümer/-verwalter erhält eine Gesamtübersicht der Heiz- und Hausnebenkosten inklusive Nutzerabrechnungen, Gesamtübersicht der Ablesedaten und einer Nutzerkosten-Buchungsliste. Alle Daten sind übersichtlich aufgeführt und können somit schnell überprüft werden.

 

Die einzelnen Nutzer des Hauses erhalten ihre jeweilige Einzelabrechnung und die Gesamtübersicht der Heiz- und Hausnebenkosten.

Was gibt es bei einem Nutzerwechsel zu beachten?

Um die Verbrauchswerte der ein- und ausziehenden Nutzer korrekt differenzieren zu können, müssen die Ablesedaten der Erfassungsgeräte zum Auszugsdatum festgehalten werden. Gerne stellen wir Ihnen hierfür passende Ablesebelege zur Verfügung und Sie können eine Selbstablesung durchführen. Alternativ können Sie einen Ablesetermin mit einem unserer Mitarbeiter vereinbaren, der sich bestens mit den Geräten auskennt.

 

Eine Zwischenablesung ist dann nicht notwendig, wenn alle Messgeräte des Nutzers mit Funk ausgestattet sind und der Auszug zum Monatsende erfolgt. Die jeweiligen Ablesewerte am letzten Tag des Monats werden bei diesen Geräten gespeichert und können bei der Jahreshauptablesung mit abgerufen werden.

 

Bitte führen Sie den Nutzerwechsel auf der Wohnungsliste auf, die Sie zusammen mit der Kostenaufstellung zum Ende der Abrechnungsperiode von uns erhalten.

Ich habe noch weitere Fragen.

Bei der Komplexität rund um das Thema Abrechnung entstehen manchmal Unklarheiten. Gerne räumen wir diese aus dem Weg.

 

DeBuS Wärmemessdienst

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79771 Klettgau

 

Telefon: 07742 1050

Fax: 07742 1030

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