(Die folgenden Angaben beziehen sich in erster Linie auf die gesetzlichen Anforderungen des Landes Baden Württemberg)

Muss ich meine Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausstatten?

Laut Landesbauordnung Baden-Württemberg § 15 Abs. 7 ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, in der von ihm bewohnten oder vermieteten Wohnung Rauchwarnmelder anzubringen. Folgende Räumlichkeiten müssen ausgestattet werden:

  • Räume, in den bestimmungsgemäß Personen die Möglichkeit haben, zu schlafen

  • Rettungswege, die von solchen Räumen aus der Wohnung hinaus führen (Flure oder andere dazwischenliegende Räumlichkeiten)

Muss eine Wartung der Rauchwarnmelder erfolgen?

Ja. Generell ist jeder Eigentümer, egal ob dessen Wohnung von ihm selbst bewohnt oder vermietet wird, dafür verantwortlich, dass vorhandene Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich auf deren Betriebsbereitschaft überprüft werden.

Eigentümer können diese Wartung allerdings auch auf den Mieter selbst oder an Dritte übertragen. Gerade das Beauftragen von Fremdfirmen garantiert hierbei eine zuverlässige Dokumentation darüber, ob die Wartung auch tatsächlich durchgeführt wurde.

Wo finde ich einen zuverlässigen Ansprechpartner für Rauchwarnmelder?

Wir bei DeBuS bemühen uns darum, dass Sie Ihren Pflichten als Eigentümer nachkommen können und gleichzeitig so wenig Aufwand wie möglich haben. Nach jahrelanger Zusammenarbeit mit unserem Hersteller für Rauchwarnmelder, stellen wir Ihnen hierfür verlässliche Produkte zur Verfügung.

Der große Vorteil: Lassen Sie die von uns angebotenen Melder von einer geprüften DeBuS-Fachkraft warten, erhalten Sie vom Hersteller 10 Jahre Garantie auf die Funktionalität der Geräte.

Wir installieren die gewünschten Rauchwarnmelder ordnungsgemäß an allen notwendigen Stellen im Objekt und kümmern uns selbstständig um die Organisation, Durchführung und Dokumentation der jährlichen Wartung.

Die Bewohner ärgern sich über die notwendige Anwesenheit zur Wartung - was nun?

Zur Wartung informieren wir die Bewohner über einen festgesetzten Termin. Erfahrungsgemäß können oder wollen es sich allerdings immer wieder einige Nutzer nicht einrichten, zum vereinbarten Termin anwesend zu sein. Dafür haben wir Verständnis. Oft muss sich extra für die Anwesenheit zur Wartung freigenommen oder private Termine verschoben werden. Stehen wir vor verschlossenen Türen, werden Nachtermine vereinbart, die wiederum Mehrkosten verursachen. Auch in diesem Fall freuen wir uns, eine Lösung anbieten zu können.

Sogenannte Walkby-Rauchwarnmelder senden Informationen über ihren Zustand und mögliche Störungen. Diese lassen sich von einer Fachkraft mittels notwendiger Technik aus der Ferne auslesen. Somit kann die Wartung durchgeführt werden, auch ohne dass die Wohnung betreten werden muss. Das Ergebnis wird ordnungsgemäß dokumentiert.

Ich habe noch weitere Fragen.

Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

DeBuS Wärmemessdienst

Bahnhofstr. 31

79771 Klettgau

 

Telefon: 07742 1050

Fax: 07742 1030

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