Welche Objekte müssen auf Legionellen überprüft werden?

Die Trinkwasserverordnung gibt vor, dass eine Legionellenprüfung dann durchgeführt werden muss, wenn alle folgenden Punkte auf Ihr Objekt zutreffen:

 

  • Mindestens 3 Wohnungen sind vorhanden und mind. eine davon vermietet
  • Speichervolumen des Warmwasserboilers mind. 400 Liter oder Fassungsvermögen der Rohrleitungen des Gebäudes über 3 Liter
  • Zentrale Trinkwassererwärmung
  • Duschmöglichkeiten vorhanden

Wussten Sie schon?

Als Vermieter stehen Sie in der Pflicht für einen gesundheitlich unbedenklichen Zustand des Trinkwassers in Ihrer Liegenschaft zu sorgen. Der Kontakt mit Legionellen kann zu einer schweren Lungenentzündung führen und unter Umständen sogar tödlich enden. Daher ist es für den (Mit)betreiber einer Anlage immer sinnvoll das Trinkwasser auf gesundheitsgefährdende Komponente zu überprüfen.

 

Legionellen sind dann ein Risikofaktor, wenn sie eingeatmet werden. Das heißt, das Trinken von kontaminiertem Wasser ist zwar unbedenklich, das Aufnehmen von Wasserdämpfen, z.B. beim Duschen, dahingegen gefährlich. Daher wird bei der Legionellenprüfung das Warmwasser einer Anlage beprobt.

Leistung der Firma DeBuS

Wir möchten, dass Sie selbst möglichst wenig Aufwand mit der Beprobung haben. Zur Eigenüberwachung übernehmen wir für Sie die Organisation der Probenahme. Prüfergebnisse des zuständigen Labors werden bei uns dokumentiert und sind jederzeit abrufbar. Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Know-how beratend zur Seite.

Ich habe noch weitere Fragen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Eigenüberwachung. Kontaktieren Sie uns jetzt:

 

DeBuS Wärmemessdienst

Bahnhofstr. 31

79771 Klettgau

 

Telefon: 07742 1050

Fax: 07742 1030

info@debus-mess.de

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